Als direkte Folge davon habe er nach dem verhängnisvollen Ereignis das Geschäft entgegen seinen Plänen aufgeben müssen, da er die feinmotorisch anspruchsvollen Juwelierarbeiten nicht mehr habe ausführen können. Der Rechtsvertreter von Opfer 2 schilderte vor Gericht, sein Mandant sei zuvor ein äusserst aktiver und vielseitig begabter Senior gewesen; seit dem Überfall aber leide er an Sprechstörungen sowie an Bewegungs- und Empfindungsstörungen an den Händen und könne seine bisherigen mit grosser Leidenschaft und ansehnlichem Erfolg getätigten Hobbys Malen, Klavier- und Theaterspielen nicht mehr ausüben. | | | | | | | | d)