| | | | | | | | Im Folgenden ist auf die im Berufungsverfahren noch umstrittenen Anklagepunkte einzugehen: | | | | | | | | 2.— Raubüberfall am 5. Juli 2005 auf die Bijouterie von Opfer 2 | | | | | | | | 2.1.— Unbestrittener Sachverhalt | | | | | | | | Der Beschuldigte ist im Sinne der Anklage geständig, am Dienstagvormittag, 5. Juli 2005, die Bijouterie von Opfer 2 ausgeraubt zu haben. Während des Überfalls schlug er dem damals 71-jährigen Ladeninhaber (Opfer 2) mehrmals mit der Hand bzw. der Faust an den Kopf. Die ersten Schläge versetzte er ihm, als dieser aus dem Geschäft fliehen wollte, nachdem der Beschuldigte ihm eröffnet hatte, dies sei ein Überfall.