Im ersten Verfahrensstadium amtierte als Vorsitzender Dr. iur. Yves Rüedi, welcher später von seinem Amt als Obergerichtspräsident zurücktrat. Die Landsgemeinde 2014 wählte als Nachfolger Dr. iur. Thomas Nussbaumer ins Obergerichtspräsidium. Er leitete in der Folge den zweiten Teil der Hauptverhandlung am 13. November 2014 mit den Plädoyers der Parteien zu den Sanktions- und Nebenfolgen (act. 235) und wirkte beim vorliegenden Endentscheid mit. | | | | | | | | b) Der Wechsel im Obergerichtspräsidium ist im Lichte von Art. 29 Abs. 2 und Art. 30 Abs. 1 BV unbedenklich, ohne dass eine Wiederholung des ersten Teils der Hauptverhandlung erforderlich gewesen wäre.