56-65 StGB auch bei Tätern zum Zuge kommt, welche vor dem 1. Januar 2007 straffällig geworden sind (siehe Ziff. 2 Abs. 1 der Schlussbestimmungen der Änderung vom 13. Dezember 2002; AS 2006 S. 3534; siehe hierzu auch BGE 134 IV 121). | | | | | | | | f) Aus den dargelegten Gründen werden in den nachstehenden Erwägungen ausschliesslich Gesetzesnormen aus dem Strafgesetzbuch in der aktuell geltenden Fassung zitiert. | | | | | | | | 6.— a) Im vorliegenden Verfahren wurde die Hauptverhandlung, wie bereits dargelegt, in zwei Abschnitte mit Zwischenurteil aufgeteilt. Im ersten Verfahrensstadium amtierte als Vorsitzender Dr. iur.