Die Berufungen werden gemeinsam behandelt; die Aktenführung erfolgt im selben Dossier, wobei die Aktennummerierung unmittelbar an die letzte Aktennummer des vorinstanzlichen Verfahrensdossiers SG.2010.01007 anknüpft. | | | | | | | | 5.— a) Die Bestimmungen des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches sind durch das Bundesgesetz vom 13. Dezember 2002 teilweise revidiert worden. Das neue Recht ist am 1. Januar 2007 in Kraft getreten. | | | | | | | | b) Der Beschuldigte beging die ihm angelasteten Straftaten teilweise unter altem Recht (siehe oben S. 4 f. E. I.1.b).