| | | | | | | | b) Am 12. April 2014 erstattete der beauftragte Gutachter dem Obergericht seine Expertise. | | | | | | | | 7.— Am 13. November 2014 fand vor dem Obergericht der zweite Teil der Berufungsverhandlung statt. Dabei wurde zu Beginn der Beschuldigte kurz zu seiner aktuellen Situation befragt; anschliessend erörterte der Gutachter die anlässlich der psychiatrischen Exploration gewonnenen Erkenntnisse und konnten die Parteien hierzu Ergänzungsfragen stellen. Daraufhin folgten die Plädoyers der Parteivertreter zu den Sanktionsfolgen und den noch strittigen Zivilansprüchen.