| | | | 5. Die beiden sichergestellten Silberbarren zu je einem Kilogramm werden […] herausgegeben. | | | | 6. Die bei A.______ sichergestellten Gegenstände, ausgenommen die unter Ziffer 5 vorstehend erwähnten Silberbarren, werden eingezogen und der Kantonspolizei Glarus zur gut scheinenden Verwendung überlassen. | | | | 7. Es wird vorgemerkt, dass A.______ die Genugtuungsforderung von Zivilklägerin 1 im Betrage von Fr. 300.— anerkannt hat. | | | | 8. Auf die Anträge 2 und 3 der Zivilklägerin 1 [Schadenersatzbegehren über insgesamt Fr. 20‘062.90] wird nicht eingetreten. | | | | 9. Es wird vorgemerkt, dass A.______