{"Signatur": "GL_OG_001", "Spider": "GL_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2015-03-27", "HTML": {"Datei": "GL_Omni/GL_OG_001_OG-2012-00033_2015-03-27.html", "URL": "/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,7000&Parametername=WEB&Schema=GLWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=496&W10_KEY=266135&nTrefferzeile=4&Template=simple/search_result_document.html", "Checksum": "309786a2e353d2fd7df34c1ea1f8efa0"}, "Scrapedate": "2026-04-11", "Num": ["OG.2012.00033", "OGS.2015.27"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Glarus Obergericht 27.03.2015 OG.2012.00033 (OGS.2015.27)"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Glaris Obergericht 27.03.2015 OG.2012.00033 (OGS.2015.27)"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Glarona Obergericht 27.03.2015 OG.2012.00033 (OGS.2015.27)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Glarus Obergericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Glaris Obergericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Glarona Obergericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "mehrfacher Mord, mehrfacher Raub, etc."}], "ScrapyJob": "446973/48/2475", "Zeit UTC": "11.04.2026 04:55:16", "Checksum": "29ad097fe98c54d9c1662e4f029431d4", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Glarus Obergericht 27.03.2015 OG.2012.00033 (OGS.2015.27)\nRegeste:\nmehrfacher Mord, mehrfacher Raub, etc.\n\n\na) Der Beschuldigte führte bei der ersten polizeilichen Befragung am 3. April 2007 aus, dass er von Hintermännern, denen er Geld geschuldet habe, zum Raubüberfall auf die Bijouterie von Opfer 4 gedrängt worden sei. Diese Hintermänner – vom Beschuldigten während des ganzen Verfahrens trotz mehrmaliger Nachfrage nie näher bezeichnet – hätten ihm das Juweliergeschäft in Zürich gezeigt. In der Folge habe er vor Ort ausgekundschaftet, wie viele Angestellte in der Bijouterie arbeiten und wann sie konkret eintreffen. Da er selber damals keinen Führerausweis mehr gehabt habe, sei er jeweils von „Juri“ [G. ______ ] in die Nähe des Ladens chauffiert worden. Am Vorabend der Tat hätten die Hintermänner ihm Handschellen, Klebeband und eine doppelläufige Schrotflinte überreicht. Zudem hätten sie ihm für den Überfall eine Person zur Unterstützung in Aussicht gestellt. Am Tatmorgen sei er mit einem Auto abgeholt worden, wobei sich die Hilfsperson als „Juri“ (nachfolgend „Juri 2“) vorgestellt habe. |\n|\n|\n|\nDer Überfall selber hat sich nach der ersten Schilderung des Beschuldigten wie folgt zugetragen: „Juri 2“ und er seien getrennt voneinander zur Bijouterie gelaufen, nachdem sie zuvor in der Nähe parkiert hätten. An der Ladentüre hätten sie geläutet und seien eingelassen worden. Beim Betreten des Geschäfts sei der Verkäufer hinter der Theke gestanden; er [der Beschuldigte] habe aus seiner Umhängetasche die Schrotflinte hervorholen wollen, jedoch habe der Verschluss der Tasche geklemmt. Er habe hierauf den Verkäufer gebeten, ihm eine Uhr zu zeigen, dieser sei hinter der Theke hervorgetreten, worauf er ihm einen Faustschlag an den Kopf versetzt habe. Der Verkäufer sei zu Boden gefallen. Darauf hätten sie ihm die Hände mit Handschellen auf den Rücken gefesselt und ihn in einen Nebenraum [kleine Küche] verbracht, wo er [der Beschuldigte] noch zweimal auf das Opfer eingeschlagen habe. In der Folge hätten sie die Vitrinen gewaltsam geöffnet und ausgeräumt. Bevor sie danach das Geschäft wieder verlassen hätten, habe er [der Beschuldigte] den Verkäufer im Nebenraum bequemer hingesetzt, habe noch etwas Wasser vom Hahn geholt und ihm ins Gesicht geträufelt sowie seinen Kopf hin- und herbewegt, „um zu sehen, ob er noch in Ordnung ist“. Der Kopf des Opfers sei zuvor mit einem Sack bedeckt gewesen, wobei dies der Mittäter getan haben müsse. Beim Weggehen aus dem Geschäft will der Beschuldigte schliesslich noch den Alarmknopf gedrückt haben, damit das Opfer möglichst schnell gefunden werde. |\n|\n|\n|\n|\n|\n|\n|\nb) Anlässlich der Hafteinvernahme bei der Zürcher Staatsanwaltschaft am 4. April 2007 gab der Beschuldigte ebenfalls zu Protokoll, den Raubüberfall in Zürich im Unterschied zu den früheren Raubtaten nicht als Einzeltäter verübt zu haben. Sodann schilderte er den Ablauf des Geschehens ähnlich wie am Vortag gegenüber der Polizei: Er [der Beschuldigte] habe geplant, den Verkäufer mit der mitgeführten Waffe zu bedrohen. Weil sich aber die Tasche nicht habe öffnen lassen und er darum die Flinte nicht habe hervorziehen können, habe er auf den Verkäufer eingeschlagen. Als er und sein Komplize hierauf den Verkäufer in Handschellen gelegt hätten, habe er noch zweimal zugeschlagen, damit dieser aufhöre zu schreien und sich zu wehren. Danach hätten sie das Opfer „in eine Art Zimmer“ [kleine Küche neben dem Verkaufsraum] gesetzt und damit begonnen, Schmuckwaren einzupacken. Vor dem Verlassen des Ladens, sei er [der Beschuldigte] noch einmal in den Nebenraum zurückgekehrt, um nachzusehen, ob er den Verkäufer „wieder zur Besinnung holen müsse“. Dabei habe er bemerkt, dass sein Komplize, der zuvor noch etwas länger im Nebenraum zurückgeblieben sei, den Kopf des Verkäufers mit einem Tuch oder Sack bedeckt habe. Er [der Beschuldigte] habe dann den Sack hochgezogen und habe dem Verkäufer Wasser ins blutende Gesicht gespritzt, wobei dieser die Augen geöffnet und noch geantwortet habe. |\n|\n|\n|\n|\n|\n|\n|\nc) Bei der Einvernahme durch die Zürcher Staatsanwaltschaft am 28. April 2008 bestätigte der Beschuldigte seine bisherigen Aussagen zum Tatablauf. Er hielt an seiner bereits gegenüber der Polizei gemachten Darstellung fest, dass er selber den Verkäufer nicht stark geschlagen habe, denn dieser sei ein älterer Mann gewesen und er habe ihn lediglich einschüchtern wollen. Dabei sei ihm [dem Beschuldigten] bewusst gewesen, dass seine Schläge zu Verletzungen führen könnten, zu keinem Zeitpunkt aber habe er bedacht, dass sie tödlich sein könnten. |\n|\n|\n|\n|\n|\n|\n|\nd) Die Ausführungen des Beschuldigten bei der Befragung durch den Glarner Untersuchungsrichter am 7. August 2009 decken sich im Wesentlichen mit den früheren Angaben. Er wollte den Raubüberfall auf Druck von Hintermännern verübt haben, wobei er anfügte, vor Ort nach den Anweisungen des ihm zugeteilten Komplizen gehandelt zu haben; es müsse auch dieser gewesen sein, der den Verkäufer getötet habe. Bei der Befragung am 27. Januar 2010 sagte der Beschuldigte aus, der Mittäter habe beim Überfall Handschuhe getragen und habe wohl darum keine Spuren hinterlassen; die Videokamera im Geschäft müsste ihn jedoch erfasst haben. |\n|\n|\n|\n|\n|\n|\n|"}