{"Signatur": "GL_OG_001", "Spider": "GL_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2015-03-27", "HTML": {"Datei": "GL_Omni/GL_OG_001_OG-2012-00033_2015-03-27.html", "URL": "/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,7000&Parametername=WEB&Schema=GLWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=496&W10_KEY=266135&nTrefferzeile=4&Template=simple/search_result_document.html", "Checksum": "309786a2e353d2fd7df34c1ea1f8efa0"}, "Scrapedate": "2026-04-11", "Num": ["OG.2012.00033", "OGS.2015.27"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Glarus Obergericht 27.03.2015 OG.2012.00033 (OGS.2015.27)"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Glaris Obergericht 27.03.2015 OG.2012.00033 (OGS.2015.27)"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Glarona Obergericht 27.03.2015 OG.2012.00033 (OGS.2015.27)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Glarus Obergericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Glaris Obergericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Glarona Obergericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "mehrfacher Mord, mehrfacher Raub, etc."}], "ScrapyJob": "446973/48/2475", "Zeit UTC": "11.04.2026 04:55:16", "Checksum": "29ad097fe98c54d9c1662e4f029431d4", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Glarus Obergericht 27.03.2015 OG.2012.00033 (OGS.2015.27)\nRegeste:\nmehrfacher Mord, mehrfacher Raub, etc.\n\n\nc) Die Ärzte des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Zürich stellten bei der noch am Tatort erfolgten Inspektion der Leiche namentlich Frakturen an der Nase und am rechten Gesichtsschädel sowie einen Bruch des rechten Handgelenks fest. Todesursache war nach ihrer Beurteilung ein zentrales Regulationsversagen infolge stumpfer Gesichtsschädel- und Hirnverletzung. Die nachfolgende Autopsie bestätigte diese Einschätzung. Laut dem Obduktionsgutachten des IRM wurde Opfer 4 durch „äusserst massive stumpfe mechanische Gewalt auf den Kopf, insbesondere am Gesichtsschädel, rasch getötet“. Die Befunde ergaben „eine lebensgefährliche Zerstörung von Knochen sowohl am Gesichtsschädel als auch am frontalen Hirnschädel“; infolgedessen sei der Tod derart rasch eingetreten, dass sich die massiven Verletzungen an der Schädelbasis und am Gehirn morphologisch nicht mehr hätten auswirken können. Das IRM-Gutachten schliesst mit der Aussage, dass Opfer 4 mit blossen Fäusten erschlagen wurde, wiewohl aufgrund der ausserordentlich massiven Kopfverletzungen anfänglich wie im Fall von Opfer 3 die Vermutung bestand, die Täterschaft habe mit einem stumpfen mechanischen Gegenstand auf das Opfer eingewirkt. |\n|\n|\n|\n|\n|\n|\n|\nd) Bei der Spurensuche in der Umgebung des Tatortes fand die Polizei in einem in der Nähe abgestellten Container eine doppelläufige Schrotflinte. Am Tatort wurde ein weisser Plastiksack zurückgelassen, in welchem sich verschiedene Schmuckstücke aus einer Vitrine der Schaufensterauslage befanden. |\n|\n|\n|\n|\n|\n|\n|\n4.2.— Tatverhalten des Beschuldigten |\n|\n|\n|\n|\n|\n|\n|\nDer Beschuldigte ist geständig, am 22. Februar 2007 die Bijouterie von Opfer 4 überfallen und ausgeraubt zu haben. Sein Verteidiger machte jedoch an der Berufungsverhandlung unter Verweis auf bereits in der Untersuchung gemachte Angaben seines Mandanten geltend, dass nicht dieser, sondern ein am Raub beteiligter Komplize den Juwelier getötet habe. Der Beschuldigte sei daher von diesem Vorhalt freizusprechen, zumal er selber bei seinen Schlägen gar keinen Tötungsvorsatz gehabt habe. Im Folgenden ist damit der Anklagesachverhalt hinsichtlich der Verantwortlichkeit für den Tod von Opfer 4 zu klären. |\n|\n|\n|\n|\n|\n|\n|\n4.2.1.— Personenkontrolle im Vorfeld des Raubes und Verhaftung des Beschuldigten |\n|\n|\n|\n|\n|\n|\n|\na) Am Freitagmorgen, 16. Februar 2007, mithin sechs Tage vor dem Raubüberfall auf die Bijouterie von Opfer 4, fiel einem Polizeibeamten an der ______strasse in Zürich ein geparkter dunkler BMW 750i mit zwei Insassen auf. Vom betreffenden Parkfeld aus besteht freie Sicht auf die Bijouterie von Opfer 4. Da der Polizeibeamte das fragliche Fahrzeug wenige Tage zuvor schon einmal in der Gegend gesehen hatte, nahm er zusammen mit einem Kollegen eine Personenkontrolle vor. Dabei wiesen sich die Insassen als G. ______ und A.______ aus; das Auto war für den Export immatrikuliert und demgemäss mit einem befristeten Nummernschild versehen. Die späteren polizeilichen Ermittlungen ergaben, dass der ebenfalls litauische Staatsangehörige G. ______ den BMW am 29. Januar 2007 bei einem Autohändler in Wallisellen gekauft und gleichentags beim Strassenverkehrsamt in Winterthur Exportkontrollschilder gelöst hatte. Der Autohändler erinnerte sich, dass G. ______ in Begleitung eines Mannes war, dessen Signalement auf A.______ hinweist. |\n|\n|\n|\n|\n|\n|\n|\nb) Am Mittwoch, 21. Februar 2007, bemerkten ein Bijoutier und seine Angestellte vor ihrem Uhrengeschäft in Zollikon zwei Männer, die sich seltsam verhielten. Der Bijoutier folgte den beiden Unbekannten und sah diese dann in einen in der Nähe abgestellten BMW einsteigen; aufgrund der abgelesenen Kontrollschildnummer sowie der Personenbeschreibungen handelte es sich bei den Unbekannten um die wenige Tage zuvor an der ______strasse kontrollierten G. ______ und A.______. |\n|\n|\n|\n|\n|\n|\n|\nc) Am 1. März 2007 wurde der Beschuldigte anlässlich einer Personenkontrolle im Zug zwischen Rosenheim und München vorläufig festgenommen, da er ein verbotenes Messer sowie zwei Silberbarren und diversen Schmuck auf sich führte. Dank internationaler Zusammenarbeit der Polizei ergab sich rasch eine Verbindung zum Raubüberfall vom 22. Februar 2007 auf die Bijouterie von Opfer 4 und konnten hierauf erste Spurenübereinstimmungen festgestellt sowie die Silberbarren und die Schmuckwaren dem dort erbeuteten Deliktsgut zugeordnet werden. Am 2. April 2007 erfolgte die Überstellung von A.______ an die Schweizer Strafverfolgungsorgane. |\n|\n|\n|\n|\n|\n|\n|\n4.2.2.— Ermittlungen gegen G. ______ |\n|\n|\n|\n|\n|\n|\n|\na) Der nach dem Raubmord in der Bijouterie von Opfer 4 international zur Fahndung ausgeschriebene G. ______ wurde im Frühjahr 2008 in Lettland verhaftet und nach längerem Prozedere am 15. Januar 2009 an die Schweiz ausgeliefert. |\n|\n|\n|\n|\n|\n|\n|\nb) Die anschliessenden polizeilichen Abklärungen, namentlich Spurenvergleiche und Spiegelkonfrontationen, brachten keine stichhaltigen Hinweise auf eine Mitbeteiligung von G. ______ am tödlichen Raubüberfall in Zürich. Die Untersuchung gegen G. ______ wurde darum eingestellt, worauf er am 17. Juni 2009 aus der Untersuchungshaft entlassen und nach Litauen ausgeflogen wurde. |\n|\n|\n|\n|\n|\n|\n|\n4.2.3.— Aussagen des Beschuldigten A.______ |\n|\n|\n|\n|\n|\n|\n|"}