| |||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||| | b) Die Berufungsbeklagte hat die Mietverhältnisse für die Lagerflächen am 10. März 2011 per 30. September 2011 gekündigt. Die Berufungsklägerin macht nun geltend, dass sie nach wie vor keine neuen Lagerräume gefunden habe und verweist für ihre Suchbemühungen auf eine vorzunehmende Parteibefragung ihres Verwaltungsratspräsidenten. | |||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||| | c) Unterlagen über ernsthafte und konkrete Suchbemühungen liegen nicht im Recht. Es bleibt deshalb offen, ob es tatsächlich keine geeigneten Liegenschaften für Lagerräume der Berufungsklägerin gibt.