| |||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||| | g) Mit den wirtschaftlichen Verhältnissen im Sinne von Art. 272 Abs. 2 lit. c OR ist in erster Linie die Ertragssituation des von den Geschäftsräumlichkeiten betriebenen Unternehmens angesprochen, aus welcher sich ableiten lässt, in welchem finanziellen Bereich sich ein Ersatzobjekt bewegen kann (SVIT-Kommentar, 3. Auflage, Zürich 2008, Art. 272 N 39a). | |||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||| | h) Im Rahmen einer besonderen Härte zu berücksichtigen sind besondere Raumbedürfnisse eines Geschäftsbetriebs (SVIT-Kommentar, 3. Auflage, Zürich 2008, Art. 272 N 42). | |||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||| | i)