Als elementare Voraussetzung dafür, dass man von ernsthaften Suchbemühungen sprechen kann, ist zu fordern, dass mindestens die Inserate in der Tageszeitung und die Angebote im Internet beobachtet werden und dass sich der Mieter auf geeignete Objekte auch meldet. Der allgemeine Hinweis, man rechne sich bezüglich konkret zur Vermietung angebotener Objekte von Vornherein keine Chance aus, weshalb entsprechende konkrete Aktivitäten unterblieben seien, vermöchte eine Härte zufolge der Verhältnisse auf dem Wohnungsmarkt keinesfalls zu begründen (SVIT-Kommentar, 3. Auflage, Zürich 2008, Art. 272 N 34, mit weiteren Hinweisen).