Ungenügend sind Suchbemühungen, wenn der Mieter in einem besonders günstigen Mietobjekt wohnt und seine Suchbemühungen nur auf Ersatzobjekte beschränkt, welche in einer ähnlichen Preisklasse liegen, obwohl ihm aufgrund seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse durchaus auch der Bezug eines teureren Objekts zugemutet werden könnte. Als elementare Voraussetzung dafür, dass man von ernsthaften Suchbemühungen sprechen kann, ist zu fordern, dass mindestens die Inserate in der Tageszeitung und die Angebote im Internet beobachtet werden und dass sich der Mieter auf geeignete Objekte auch meldet.