Diese bestimmen, an welcher Lage, zu welchem Preis und zu welcher Grösse sich der Mieter nach Ersatzräumlichkeiten umzusehen hat. Ungenügend sind Suchbemühungen, wenn der Mieter in einem besonders günstigen Mietobjekt wohnt und seine Suchbemühungen nur auf Ersatzobjekte beschränkt, welche in einer ähnlichen Preisklasse liegen, obwohl ihm aufgrund seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse durchaus auch der Bezug eines teureren Objekts zugemutet werden könnte.