Dessen Ergebnis hätte keinen Einfluss auf die Beurteilung einer rechtlich relevanten Beweisfrage“. Dazu muss festgehalten werden, dass keine nachträgliche Messung erforderlich ist. Entsprechende Daten sind durch die Kantonspolizei Glarus bereits erhoben worden. Aus den erhobenen Daten lässt sich sehr wohl ein verkehrstechnisches Gutachten erstellen, das nähere Aufschlüsse über den Unfallhergang geben könnte. Die Staatsanwaltschaft hat folglich nicht sämtliche entscheidrelevanten Tatsachen berücksichtigt und noch nicht alle bedeutsamen Umstände des Unfallhergangs abgeklärt. Die Beschwerde ist bereits aus diesem Grund gutzuheissen.