nach Eintritt der Rechtkraft an F.______, den Fahrzeughalter der vom Beschuldigten gelenkten Fahrzeugkombination, herauszugeben (Dispositiv Ziff. 7). | | | | 3.— Gegen diese Einstellungsverfügung erhob A.______, die Witwe des verstorbenen X.______, mit Eingabe vom 10. April 2012 Beschwerde und stellte die eingangs wiedergegebenen Anträge. | | | | 4.— Der Rechtsvertreter des Beschuldigten nahm mit Schreiben vom 30. Mai 2012 innert erstreckter Frist Stellung zur Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung und stellte ebenfalls Anträge. Die Staatsanwaltschaft liess sich nicht vernehmen. | | | | | |