Weiter liegen Zeugenprotokolle mit Aussagen von N.______ und O.______ bei den Akten. | | | | 2.— Die Staatsanwaltschaft des Kantons Glarus stellte das Strafverfahren gegen C.______ wegen fahrlässiger Tötung mit Verfügung vom 28. März 2012 ein (Dispositiv Ziff. 1). Die Verfahrenskosten nahm die Staatsanwaltschaft auf die Staatskasse (Dispositiv Ziff. 2). Dem Beschuldigten C.______ wurde eine Entschädigung in der Höhe von Fr. 1‘469.70 (inkl. MwSt), jedoch keine Genugtuung zugesprochen (Dispositiv Ziff.