Zum Vorbringen der angeblichen Unverwertbarkeit der Einvernahmeprotokolle ist vorweg festzuhalten, dass es sich hierbei um eine bis dahin ungeprüfte Parteibehauptung handelt; die Berechtigung dieses Einwands wird denn auch erst im Einspracheverfahren bzw. in einem allfälligen gerichtlichen Verfahren zu klären sein. Indem allerdings der Gesuchsteller geltend macht, dem gegen ihn ergangenen Strafbefehl vom 25. Oktober 2011 lägen nicht verwertbare Beweiserhebungen zugrunde, unterstellt er dem zuständigen Staatsanwalt X.______ zumindest implizit eine fehlerhafte Amtshandlung.