| |||||||||||| | | |||||||||||| | b) Am 7. November 2011 erhob A.______, nunmehr anwaltlich vertreten durch Rechtsanwalt B.______, bei der Staatsanwaltschaft Einsprache gegen den Strafbefehl. Nachdem die Staatsanwaltschaft in der Folge dem Rechtsvertreter von A.______ die Akten zur Einsicht zugestellt und ihm Frist für allfällige Beweisanträge angesetzt, erhob dieser mit Eingabe vom 9. Januar 2012 verschiedene verfahrensrechtliche Anträge, unter anderem verlangt er den Ausstand von Staatsanwalt X.______. | |||||||||||| | | |||||||||||| | c) Mit Schreiben vom 7. März 2012 überwies Staatsanwalt