Insofern droht ihnen kein relevanter Verdienstausfall. Gleich verhält es sich in Bezug auf Kontrollgänge beim gemeindeeigenen Reservoir sowie die gelegentliche Säuberung der Abflussrohre im Gelände. Soweit diese Anlagen und Vorrichtungen nicht auf Fusswegen ausserhalb der Grundstücke von A.______ erreicht werden können, ist es ebenfalls zumutbar, eine Drittperson beizuziehen. Ebenso können sie eine Drittperson beauftragen, in dringlichen Angelegenheiten mit A.______ Kontakt aufzunehmen, sollte dafür der postalische Weg nicht zielführend sein.