2.— Firma ist der für den Handelsverkehr gewählte Name des Trägers eines Unternehmens oder anders gesagt, dasjenige Kennzeichen, das den Handelsgesellschaften als Name schlechthin dient, wobei dieser Name im Handelsregister eingetragen ist (Meier-Hayoz/Forstmoser, Gesellschaftsrecht, 11. Auflage, § 7 Rz. 9). Die Firma individualisiert – im Gegensatz zur Marke – nicht einzelne Produkte, sondern das Unternehmen als Ganzes (von Büren/Marbach/Ducrey, Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht, 3. Auflage, Rz. 766).