Es ist nicht an die Argumente der Parteien gebunden und kann eine Klage aus anderen als den geltend gemachten Gründen gutheissen oder abweisen (vgl. | | |||||||||||||||||||||||||||| | Gehri/Flütsch, in: Gehri/Kramer [Hrsg.], Schweizerische Zivilprozessordnung, Zürich 2010, Art. 57 N 3 m. w. H.). | ||||||||||||||||||||||||||||| | | ||||||||||||||||||||||||||||| | | ||||||||||||||||||||||||||||| | III. | ||||||||||||||||||||||||||||| | | ||||||||||||||||||||||||||||| | 1.— Die green.ch AG (CH-170.3.030.640-6) und die deep AG (CH-020.3.034.322-6) haben „zum Zwecke der Wahrung der beidseitigen individuellen Interessenwahrung“ gemeinsam Klage erhoben. Die beiden Klagen sind separat zu prüfen.