| | |||||||||||||||||||||||||||| | | | |||||||||||||||||||||||||||| | 1.3.— Auf die Klage der green.ch AG (CH-170.3.030.640-6) und der deep AG (CH-020.3.034.322-6) ist damit einzutreten. | | |||||||||||||||||||||||||||| | | | |||||||||||||||||||||||||||| | 2.— Das Obergericht wendet das Recht von Amtes wegen an (Art. 57 ZPO). Es ist nicht an die Argumente der Parteien gebunden und kann eine Klage aus anderen als den geltend gemachten Gründen gutheissen oder abweisen (vgl. | | |||||||||||||||||||||||||||| | Gehri/Flütsch, in: Gehri/Kramer [Hrsg.], Schweizerische Zivilprozessordnung, Zürich 2010, Art.