Die Beklagte wurde am 10. November 2009 im Handelsregister eingetragen. Ihr Zweck besteht im „Erstellen und Betreiben von Räumlichkeiten für EDV- und Telekommunikationsanlagen in der Schweiz sowie die Erbringung von Dienstleistungen und den Vertrieb von Produkten in den Bereichen Datacenter Services, Colocation, Cloud Computing, Internet Access und modernen Medien […]“. | | |||||||||||||||||||||||||||| | | | |||||||||||||||||||||||||||| | 2.— Mit Eingabe vom 26. Mai 2011 gelangten die Klägerinnen 1 und 2 direkt an das im vorliegenden Fall als erste Instanz zuständige Obergericht des Kantons Glarus (Art. 5 Abs. 1 lit. c ZPO i.V.m. Art. 10 Abs. 1 lit.