_ auf seine Erbenstellung verzichten würde, weshalb er diesbezüglich von vornherein nicht getäuscht werden konnte. E.______ war damals dringend auf Liquidität angewiesen und stand vor der Wahl, entweder die von der Mutter angebotene Auskaufsumme von 11 Mio. Franken anzunehmen und im Gegenzug einen Erbverzicht zu unterzeichnen oder aber auf einen von der Mutter zunächst ohnehin abgelehnten Erbvorbezug gänzlich zu verzichten. Er hat sich für den vorzeitigen Geldregen entschieden, mit der ihm bewussten Konsequenz, dass er nunmehr von der Teilnahme am Erbgang ausgeschlossen sein würde. | |||||||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||||||| | c)