_ wurde der Nachlass seines 1995 verstorbenen Vaters Y.______ noch im selben Jahr durch den eingesetzten Willensvollstrecker entsprechend den testamentarischen Anordnungen liquidiert. E.______ erhielt bei diesem Erbgang nahezu 12,5 Mio. Franken. Wiewohl er nie einen Erbteilungsvertrag unterzeichnet haben will, wusste er, dass seine Mutter †X.______ aus dem Nachlass ihres Mannes nur schon ein Barvermögen von über 27 Mio. Franken geerbt hatte; ausserdem war ihm bekannt, dass ihr das Familienanwesen in […] samt Inventar sowie eine Eigentumswohnung in […] zugewiesen worden waren. | |||||||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||||||| | bb) E.____