In diesen Vorschlag habe †X.______ schliesslich eingewilligt. | |||||||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||||||| | d) Damit ist im Hinblick auf die Klärung der in diesem Rechtsstreit interessierenden Frage, ob E.______ im Zusammenhang mit dem Erbauskauf einem Grundlagenirrtum unterlegen oder getäuscht worden ist, als Erkenntnis festzuhalten: | |||||||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||||||| | - Zufolge akuter finanzieller Probleme bedrängte E.______ seine Mutter mit dem Wunsch nach einem Erbvorbezug; | |||||||||||||||||||||||||||||| | - †X.__