Schweizer Banken“. Fortan war es für †X.______ „ein Ding der Unmöglichkeit für sich Geld von den in der Schweiz gelegenen Konti abzuheben und über diese Konti Vermögensdispositionen zu tätigen“. Zwischen E.______ und †X.______ entbrannte in der Folge „ein Streit darüber, ob diese Kontosperren wieder aufzuheben seien“. Und just diesen Trumpf der gesperrten Schweizer Konti spielte E.______ aus, als er von seiner Mutter mit seiner Bitte um einen Erbvorbezug zurückgewiesen wurde: Er schlug ihr vor, „dass er einen Erbvorbezug erhalte und er im Gegenzug die Sperrung über die auf den Namen des Erblassers in der Schweiz gelegenen Nachlasskonti aufheben werde“. In diesen Vorschlag habe †X.___