___ durch seinen Rechtsvertreter am 22. Dezember 2010 beim Obergericht rechtzeitig Berufung ein. | |||||||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||||||| | b) Nach einem Schriftenwechsel zur Berufungsbegründung und Berufungsantwort fand am 10. Februar 2012 die mündliche Verhandlung zu Replik und Duplik statt; hinsichtlich der dabei gemachten Ausführungen der Parteien wird auf das Sitzungsprotokoll des Gerichtsschreibers verwiesen. | |||||||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||||||| | 7.— Am 1. Januar 2011 trat die eidgenössische Zivilprozessordnung in Kraft.