Als Gegenleistung für den Verzicht erhielt E.______ von der Mutter in zwei Tranchen insgesamt 11 Mio. Franken überwiesen, wobei im Erbvertrag selber dieser Betrag nicht erwähnt ist. | |||||||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||||||| | c) Am 22. Oktober 2003 setzte †X.______ eine eigenhändige letztwillige Verfügung auf. In diesem Testament traf sie vorab eine Rechtswahl zugunsten des schweizerischen Rechts (Ziff. 1) und vermerkte, dass ihre Söhne A.______ und E.______ beide einen Erbverzichtsvertrag unterschrieben hätten und darum von der Erbfolge ausgeschlossen seien (Ziff. 2). Alsdann setzte sie ihre drei Enkel B.______, C.______ und D.__