___ GmbH & Co. KG (dazu oben E. 3.2.d) an das Konkursamt [...] vom 28. Juli 2008 ausgeführt, dass die X.______ AG für das Projekt „Y“ für immerhin € 230‘650.‑ Leistungen erbracht hat. Dieser Wert übertrifft den durch die Garantie abgesicherten ersten Anzahlungsbetrag von € 98‘230.‑ bei weitem. Sodann hat am 24. April 2008 beim Projekt „Y“ bereits die Funktionsprüfung stattgefunden. Mithin war zu diesem Zeitpunkt die Anlage schon erstellt und musste übrigens zuvor auch bereits die zweite Ratenzahlung geleistet worden sein (siehe oben E. 2.3.b); die Garantiefrage bezüglich der ersten Anzahlung stellte sich daher auch unter diesem Gesichtswinkel längst nicht mehr.