__ AG der Glarner Kantonalbank die betreffende Garantie zur Zahlung. Zur Klärung der Gültigkeit der präsentierten Garantie ersuchte die Kantonalbank nach ihren Angaben die B.______ AG um den Nachweis, dass die mit der Garantie abgesicherte Anzahlung effektiv geleistet worden ist. Obwohl diese Aufforderung der Kantonalbank in den Akten nicht dokumentiert ist, gilt der geschilderte Vorgang aufgrund der anschliessenden Reaktion der B.______ AG als gewiss. | |||||||||||||||| | | |||||||||||||||| | c) Mit E-Mail vom 29. April 2008, deren Betreff „Anzahlungsnachweis zu Anzahlungsgarantie“ lautete, übermittelte die B.______ AG der Glarner Kantonalbank in der Anlage „[die]