Die von der Vorinstanz gestützt auf die Akten vorgenommene Individualisierung der Bankgarantie ist zutreffend. Aus nachstehenden Ausführungen wird ersichtlich, dass auch die B.______ AG davon ausgegangen ist, die fragliche Garantieerklärung sichere einzig und allein die erste Anzahlung von € 98'230.‑ für das Projekt „Y“ in [...]/Deutschland ab: | |||||||||||||||| | | |||||||||||||||| | a) Mit Schreiben vom 14. November 2007 ersuchte die X.______ AG die Glarner Kantonalbank um Ausstellung einer Bankgarantie über € 98'230.‑ zu Gunsten der B.______ AG. Als Verpflichtungsgrund vermerkte die X.______ AG: „Sicherstellung der Anzahlung betreffend Projekt Y“.