__ AG nie anders verstanden werden. Die Garantie kann demnach im Zeitraum der vereinbarten Gültigkeitsdauer nur so lange geltend gemacht werden, wie die X.______ AG nicht Anlageteile im entsprechenden Wert geliefert hat (siehe Garantieerklärung oben, 5. Abschnitt); bei Leistungsstörungen im weiteren Verlauf der Projektabwicklung diente die Anzahlungsgarantie dagegen nicht mehr als Sicherheit. | |||||||||||||||| | | |||||||||||||||| | 3.— Zuordnung der Bankgarantie | |||||||||||||||| | | |||||||||||||||| | 3.1.— Die strittige Garantieerklärung vom 19. November 2007 nimmt nicht Bezug auf ein konkretes Biogasanlage-Projekt.