Die Raten waren wie folgt zur Zahlung fällig: | |||||||||||||||| | | |||||||||||||||| | 20 % des Werkpreises: bei Vorliegen der Baubewilligung bzw. | |||||||||||||||| | 35 % des Werkpreises: bei Baubeginn; | |||||||||||||||| | 35 % des Werkpreises: nach erfolgreicher Funktionsprüfung; | |||||||||||||||| | 10 % des Werkpreises: nach Abnahme der Anlage. | |||||||||||||||| | | |||||||||||||||| | 2.4.— Indem sich die streitgegenständliche Garantieerklärung der Kantonalbank auf einen Betrag von € 98'230.‑ bezog, was 20 % der Standardkosten einer Biogasanlage ausmachte, und zudem die B.___