Die Garantieerklärung nimmt Bezug auf eine abzusichernde Anzahlung im Betrag von € 98'230.‑. Wie die B.______ AG selber ausführt, handelt es sich bei dieser Anzahlungssumme um 20 % der Kosten einer Standardbiogasanlage im Betrag von € 491'150.‑. | |||||||||||||||| | | |||||||||||||||| | b) Gemäss der Rahmenvereinbarung zwischen der B.______ AG und der X.______ AG vom 22./25. November 2006 war der Werkpreis für eine Biogasanlage in vier Raten zu begleichen. Die Raten waren wie folgt zur Zahlung fällig: | |||||||||||||||| | | |||||||||||||||| | 20 % des Werkpreises: bei Vorliegen der Baubewilligung bzw. | |||||||||||||||| | 35 % des Werkpreises: bei Baubeginn;