Charakteristisch für eine Anzahlungsgarantie ist, dass sie darauf ausgerichtet ist, den Anspruch einer vorleistungspflichtigen Vertragspartei auf Rückerstattung ihrer Anzahlung bei ausbleibender Gegenleistung abzusichern (siehe dazu Kleiner, Bankgarantie, 4. Auflage, Zürich 1990, N 14.02). Exakt auf diesen Tatbestand nimmt die vorliegende Garantieerklärung Bezug (siehe Text oben, 1. Abschnitt, 2. Satz). | |||||||||||||||| | | |||||||||||||||| | 2.3.— a) Die Garantieerklärung nimmt Bezug auf eine abzusichernde Anzahlung im Betrag von € 98'230.‑.