| |||||||||||||||| | | |||||||||||||||| | b) Die Vorinstanz hat demgegenüber im angefochtenen Entscheid in Übereistimmung mit dem Standpunkt der Glarner Kantonalbank erwogen, die hier umstrittene Bankgarantie Nr. […] vom 19. November 2007 sei ihrer Bezeichnung gemäss als reine Anzahlungsgarantie zu qualifizieren und habe sich dabei konkret auf das Projekt „Y“ bezogen. | |||||||||||||||| | | |||||||||||||||| | 2.— Typisierung der Bankgarantie | |||||||||||||||| | | |||||||||||||||| | 2.1.—