Mit Schreiben vom 29. April 2009 an das Vermittleramt […] machte die Glarner Kantonalbank gegen die B.______ AG eine Klage auf Rückzahlung der Garantieleistung von € 98‘230.‑ zuzüglich Zins anhängig. Die Bank stellt sich auf den Standpunkt, die B.______ AG habe die gewährte Sicherheit zu Unrecht beansprucht. | |||||||||||||||| | | |||||||||||||||| | b) Am 14. Juli 2009 reichte die Glarner Kantonalbank den Klageschein dem Kantonsgericht Glarus ein. | |||||||||||||||| | | |||||||||||||||| | c)