| |||||||||||||||| | | |||||||||||||||| | b) Am 19. November 2007 verfasste die Glarner Kantonalbank zu Gunsten der B.______ AG die in diesem Verfahren streitgegenständliche Garantieerklärung Nr. […]. Die Garantie lautete auf den Betrag von € 98‘230.‑ und war befristet bis zum 30. April 2008. | |||||||||||||||| | | |||||||||||||||| | c) Am 28. April 2008 forderte die B.______ AG die Garantie ein, worauf die Glarner Kantonalbank ihr umgehend den zugesicherten Betrag von € 98‘230.‑ überwies. | |||||||||||||||| | | |||||||||||||||| | 4.— a) Mit Schreiben vom 29. April 2009 an das Vermittleramt […] machte die Glarner Kantonalbank gegen die B.____