__ AG als Unternehmerin in die Lage versetzt werden, die für die Fertigung und Installation der Biogasanlage benötigten Bestandteile zu beschaffen. | |||||||||||||||| | | |||||||||||||||| | 3.— a) Weil die B.______ AG zu Beginn eines Projekts vorauszahlungspflichtig war, bestand für sie ein Verlustrisiko im Fall des Ausbleibens der Werkleistungen der X.______ AG. Vor diesem Hintergrund hat die X.______ AG die Glarner Kantonalbank zwischen August 2007 und März 2008 insgesamt vier Mal beauftragt, zuhanden der B.______ AG jeweils eine Garantieerklärung über Beträge von € 98‘230.‑ (2x) bzw. € 171‘902.‑ (2x) auszustellen. | |||||||||||||||| | | |||||||||||||||| | b)