___ AG als Bestellerin für das Einholen der notwendigen behördlichen Bewilligungen sowie die Sicherstellung der Finanzierung verantwortlich war. Hinsichtlich der einzelnen Projekte haben die Parteien separate Verträge [Nachträge] vorbehalten, deren Eckpunkte sie aber weitgehend schon in der Rahmenvereinbarung stipuliert haben. | |||||||||||||||| | | |||||||||||||||| | b) Neben der B.______ AG war noch eine zweite deutsche Gesellschaft [Z.______ GmbH] als Bestellerin an der Rahmenvereinbarung beteiligt, was jedoch für die vorliegende Auseinandersetzung keine Bewandtnis hat. | |||||||||||||||| | | |||||||||||||||| | c)