{"Signatur": "GL_OG_001", "Spider": "GL_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2013-02-08", "HTML": {"Datei": "GL_Omni/GL_OG_001_OG-2010-00049_2013-02-08.html", "URL": "/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,7000&Parametername=WEB&Schema=GLWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=199&W10_KEY=266135&nTrefferzeile=5&Template=simple/search_result_document.html", "Checksum": "2725fa9af01c499a2b18baa83f978167"}, "Scrapedate": "2026-04-11", "Num": ["OG.2010.00049", "OGZ.2014.88"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Glarus Obergericht 08.02.2013 OG.2010.00049 (OGZ.2014.88)"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Glaris Obergericht 08.02.2013 OG.2010.00049 (OGZ.2014.88)"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Glarona Obergericht 08.02.2013 OG.2010.00049 (OGZ.2014.88)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Glarus Obergericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Glaris Obergericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Glarona Obergericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Forderung"}], "ScrapyJob": "446973/48/2475", "Zeit UTC": "11.04.2026 04:58:44", "Checksum": "3c8928a18849e7f34c0e776498886907", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Glarus Obergericht 08.02.2013 OG.2010.00049 (OGZ.2014.88)\nRegeste:\nForderung\n\n\n[1] Wir haben davon Kenntnis genommen, dass Sie am 22.11.2006 mit der X.______ AG […] eine Rahmenvereinbarung für die Erstellung und Uebertragung von funktionsfähigen und betriebsbereiten Standardbiogasanlagen abgeschlossen haben. Gemäss den vertraglichen Bedingungen ist von Ihnen eine Anzahlung in Höhe von EUR 98'230.00 zu leisten. Ihr Anspruch auf Rückerstattung der Anzahlung bei Missachtung der vertraglichen Lieferverpflichtungen soll durch eine Bankgarantie sichergestellt werden. |\n||||||||||||||||\n|\n|\n||||||||||||||||\n|\n[2] Dies vorausgeschickt, verpflichten wir, Glarner Kantonalbank, […] uns hiermit unwiderruflich, Ihnen auf Ihre erste Anforderung hin, ungeachtet der Gültigkeit und der Rechtswirkungen des eingangs erwähnten Vertrages und unter Verzicht auf jegliche Einwendungen und Einreden aus demselben, jeden Betrag bis zu Höhe des oben erwähnten Maximalbetrages zu zahlen gegen |\n||||||||||||||||\n|\nIhre rechtsgültig unterzeichnete Zahlungsaufforderung, versehen mit der Erklärung, dass die X.______ AG […] ihre vertraglichen Lieferverpflichtungen nicht erfüllt hat. |\n||||||||||||||||\n|\n|\n||||||||||||||||\n|\n[3] [Angaben zu den Modalitäten des internationalen Bankverkehrs] |\n||||||||||||||||\n|\n|\n||||||||||||||||\n|\n[4] Die Garantie ist gültig bis 30. April 2008 |\n||||||||||||||||\n|\nund erlischt automatisch und vollumfänglich, sofern entweder Ihre schriftliche Zahlungsaufforderung oder der geschlüsselte Telex/SWIFT bis zu diesem Zeitpunkt nicht in unserem Besitz […] ist […]. |\n||||||||||||||||\n|\n|\n||||||||||||||||\n|\n[5] Diese Garantie reduziert sich automatisch im Verhältnis zum Fakturawert jeder Lieferung gegen Vorlage bei uns von Kopien der Handelsrechnung sowie des entsprechenden Transportdokumentes, die für uns als Liefernachweis verbindlich sind. |\n||||||||||||||||\n|\n|\n||||||||||||||||\n|\n[6] Diese Garantie tritt erst in Kraft, nachdem der oben erwähnte Anzahlungsbetrag auf dem bei uns geführten Konto lautend auf X.______ AG […] eingegangen ist. |\n||||||||||||||||\n|\n|\n||||||||||||||||\n|\n[7] Jede unter dieser Garantie infolge einer Inanspruchnahme geleistete Zahlung erfolgt in Reduktion unserer Haftung. |\n||||||||||||||||\n|\n|\n||||||||||||||||\n|\n[8] Diese Garantie unterliegt schweizerischem Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Glarus. |\n||||||||||||||||\n|\n|\n||||||||||||||||\n|\n2.2.— Die vorstehende Bankgarantie ist ihrem Inhalt nach zweifelsfrei als Anzahlungsgarantie zu verstehen und ist insofern zutreffend explizit als solche bezeichnet. Charakteristisch für eine Anzahlungsgarantie ist, dass sie darauf ausgerichtet ist, den Anspruch einer vorleistungspflichtigen Vertragspartei auf Rückerstattung ihrer Anzahlung bei ausbleibender Gegenleistung abzusichern (siehe dazu Kleiner, Bankgarantie, 4. Auflage, Zürich 1990, N 14.02). Exakt auf diesen Tatbestand nimmt die vorliegende Garantieerklärung Bezug (siehe Text oben, 1. Abschnitt, 2. Satz). |\n||||||||||||||||\n|\n|\n||||||||||||||||\n|\n2.3.— a) Die Garantieerklärung nimmt Bezug auf eine abzusichernde Anzahlung im Betrag von € 98'230.‑. Wie die B.______ AG selber ausführt, handelt es sich bei dieser Anzahlungssumme um 20 % der Kosten einer Standardbiogasanlage im Betrag von € 491'150.‑. |\n||||||||||||||||\n|\n|\n||||||||||||||||\n|\nb) Gemäss der Rahmenvereinbarung zwischen der B.______ AG und der X.______ AG vom 22./25. November 2006 war der Werkpreis für eine Biogasanlage in vier Raten zu begleichen. Die Raten waren wie folgt zur Zahlung fällig: |\n||||||||||||||||\n|\n|\n||||||||||||||||\n|\n20 % des\nWerkpreises: bei Vorliegen der Baubewilligung bzw. |\n||||||||||||||||\n|\n35 % des Werkpreises: bei Baubeginn; |\n||||||||||||||||\n|\n35 % des Werkpreises: nach erfolgreicher Funktionsprüfung; |\n||||||||||||||||\n|\n10 % des Werkpreises: nach Abnahme der Anlage. |\n||||||||||||||||\n|\n|\n||||||||||||||||\n|\n2.4.— Indem sich die streitgegenständliche Garantieerklärung der Kantonalbank auf einen Betrag von € 98'230.‑ bezog, was 20 % der Standardkosten einer Biogasanlage ausmachte, und zudem die B.______ AG bei der Realisierung einer Anlage jeweils eine erste Anzahlung in eben dieser Höhe zu leisten hatte, ist offensichtlich, dass die Garantieerklärung einzig diese erste Ratenzahlung abgesichert hat. Dies konnte aufgrund der gesamten Umstände und Aktenlage auch von der B.______ AG nie anders verstanden werden. Die Garantie kann demnach im Zeitraum der vereinbarten Gültigkeitsdauer nur so lange geltend gemacht werden, wie die X.______ AG nicht Anlageteile im entsprechenden Wert geliefert hat (siehe Garantieerklärung oben, 5. Abschnitt); bei Leistungsstörungen im weiteren Verlauf der Projektabwicklung diente die Anzahlungsgarantie dagegen nicht mehr als Sicherheit. |\n||||||||||||||||\n|\n|\n||||||||||||||||\n|\n3.— Zuordnung der Bankgarantie |\n||||||||||||||||\n|\n|\n||||||||||||||||\n|\n3.1.— Die strittige Garantieerklärung vom 19. November 2007 nimmt nicht Bezug auf ein konkretes Biogasanlage-Projekt. Die Glarner Kantonalbank stellt sich auf den Standpunkt, die Garantie habe ausschliesslich nur die erste Anzahlung für das Projekt „Y“ abgesichert. Dieser Ansicht ist die Vorinstanz gefolgt und hat die Garantie dem Projekt „Y“ zugeordnet. |\n||||||||||||||||\n|\n|\n||||||||||||||||\n|\n3.2.— Die von der Vorinstanz gestützt auf die Akten vorgenommene Individualisierung der Bankgarantie ist zutreffend. Aus nachstehenden Ausführungen wird ersichtlich, dass auch die B.______ AG davon ausgegangen ist, die fragliche Garantieerklärung sichere einzig und allein die erste Anzahlung von € 98'230.‑ für das Projekt „Y“ in [...]/Deutschland ab: |\n||||||||||||||||\n|\n|\n||||||||||||||||\n|"}