Demnach ist zu erwarten, dass sie Kenntnis über die Organisation, den Tagesablauf und das Geschehen im Camp haben, was möglicherweise zuverlässige Rückschlüsse auf den Umfang sowie die konkrete Ausgestaltung des Arbeitspensums von B.______ zulässt. 3.4.— Diesen Ausführungen zufolge bricht ebenso der zweite Pfeiler der vorinstanzlichen Begründung, wonach B.______ den Beweis für seine Sachdarstellung nicht habe erbringen können. Denn dieses erstinstanzlich gezogene Fazit beruht auf einem nicht vollständig durchgeführten Beweisverfahren. 4.— Rückweisung zur Neubeurteilung an die Vorinstanz 4.1.—