Selbst wenn die Zeugen nicht beständig mit ihm zusammengearbeitet haben sollten, so sind sie mutmasslich immerhin in der Lage, über die Arbeitsgewohnheiten im Camp in Kabul zu berichten. Denn anders als in einem hiesigen Betrieb, wo die Beschäftigten nach Arbeitsschluss nach Hause gehen, hielten sich die Arbeitnehmer der Bäckerei aus Sicherheitsgründen rund um die Uhr im Camp auf, wie auch die A.______ GmbH selber einräumt. Demnach ist zu erwarten, dass sie Kenntnis über die Organisation, den Tagesablauf und das Geschehen im Camp haben, was möglicherweise zuverlässige Rückschlüsse auf den Umfang sowie die konkrete Ausgestaltung des Arbeitspensums von B.______ zulässt.