___ GmbH den Termin vergessen hatte. c) Die Berufungsverhandlung fand schliesslich am 8. Juni 2012 statt, nachdem der zuvor festgelegte Termin im Februar 2012 infolge eines begründeten Verschiebungsgesuchs des Rechtsvertreters von B.______ kurzfristig abgesagt werden musste. Hinsichtlich der von den Parteivertretern an der Berufungsverhandlung gemachten Ausführungen wird auf das Sitzungsprotokoll des Gerichtsschreibers verwiesen. 6.— Am 1. Januar 2011 trat die eidgenössische Zivilprozessordnung in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt anhängige Verfahren sind allerdings bis zum Abschluss vor der betroffenen Instanz nach bisherigem Verfahrensrecht abzuwickeln (Art. 404 Abs. 1 ZPO/CH).