Mit Entscheid vom 26. August 2011 wies das Obergericht die Appellation ab und bestätigte das angefochtene Urteil der Strafgerichtskommission. | |||||||||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||||||||| | 6.— a) Gegen den Entscheid des Obergerichts erhob der Angeklagte beim Bundesgericht Beschwerde in Strafsachen. Das Bundesgericht hiess am 2. Mai 2012 die Beschwerde gut, soweit es darauf eintrat, hob den Entscheid des Obergerichts auf und wies die Sache zur neuen Entscheidung zurück (Dispositiv Ziff. 1). | |||||||||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||||||||| | b)