__ AG regeln sollte. | |||||||||| | | |||||||||| | e) Schliesslich erlaubt auch die Höhe der vereinbarten Provision von 12 % der Gesamtkosten der technischen Anlagenteile („Equipment“) Rückschlüsse auf den Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen der A.______ AG. Als sich die Parteien über die Provision abgesprochen haben, wussten sie, dass mit einem Investitionsvolumen von über Fr. 3 Mio. zu rechnen war. Bei dieser Sachlage aber erscheint es kaum wahrscheinlich, dass die B.______ AG der A.______ AG allein nur für das blosse Äussern einer Projektidee eine Vergütung von über Fr. 300‘000.‑ zugesichert haben soll.