__ AG noch zahlreiche politische, planerische und administrative Hürden zu überspringen sein würden. Denn immerhin hatte sie sich im Herbst 1999 von der B.______ AG eigens über die Abläufe bei der Umsetzung von Finanzhilfe-Projekten in Osteuropa informieren lassen (oben E. 1.2. Bst. a und Bst. b). Es steht daher ausser Frage, dass auch aus Sicht der A.______ AG die Provisionsabrede von anfangs März 2000 die Entschädigung für künftiges Mitwirken auf einem langwierigen und komplexen Weg zur Projektverwirklichung mit dem Ziel der Arbeitsvergabe an die B.______ AG regeln sollte.