__ AG in ihrem Schreiben vom 4. März 2000 der B.______ AG überhaupt noch weitere Unterstützung hätte zusichern sollen („Es wird nun ein schriftliches Projekt erstellt …“). Denn im besagten Schreiben hat die A.______ AG die Idee eines möglichen Projekts in Plovdiv bereits vermittelt und hätte damit, vom Gesichtspunkt der Vorinstanz aus, ihren Auftrag bereits vollständig erledigt gehabt. Der A.______ AG indes war zum damaligen Zeitpunkt hinlänglich klar, dass bis zur Realisierung der angedachten Verbrennungsanlage und der dabei erhofften Auftragsvergabe an die B.______ AG noch zahlreiche politische, planerische und administrative Hürden zu überspringen sein würden.